Ev.
Kirchengemeinde Meuselwitz-Reichenbach/OL

15.03.2024

Wer Kirchgeld zahlt, hilft helfen.

EINIGE ERLÄUTERUNGEN ZUM KIRCHGELD

WAS IST DAS KIRCHGELD UND WOFÜR VERWENDEN WIR ES?

Die Arbeit unsere Kirchengemeinde finanzieren wir zum allergrößten Teil aus vier Einnahmen:

  • KIRCHENSTEUER (wird vom Einkommen abgezogen (9% von der Einkommenssteuer))
  • KIRCHGELD (s. unten Abschnitt „Monatliche Einnahmen")
  • KOLLEKTEN (am Ende des Gottesdienstes oder bei kirchlichen Veranstaltungen)
  • SPENDEN (Projekte: Altar, Ziffernblatt usw. oder Daueraufgaben: Orgel, Glocken etc)

KIRCHENSTEUERN werden von der Landeskirche eingezogenen und uns zugewiesen. Sie decken hauptsächlich die Personalkosten (u.a. Kantorin, Katechetin, Verwaltung) und einige Sachkosten. Denn nur ca. 32 % unserer Gemeindeglieder sind kirchensteuerpflichtig. Kinder, ALG II Beziehende und Rentner sind von der Kirchensteuerzahlung ausgenommen. Diese Einnahmen reichen bei weitem nicht für alle wichtigen Ausgaben.

Deshalb gibt es das KIRCHGELD, damit alle Gemeindeglieder etwas zum Gemeindeunterhalt beitragen können. Darum möchten wir Sie herzlich bitten, ihr Kirchgeld in angemessener Höhe zu entrichten. So helfen auch Sie, die attraktive, bunte Vielfalt unserer Gemeinde zu erhalten. Dabei helfen Ihnen die Tabelle auf der Vorderseite und die folgenden Erläuterungen.

Nur das KIRCHGELD und die KOLLEKTEN die Sie entrichten, erlauben es uns:

  • den Kindern Christenlehre und musikalischen Unterricht zu bieten,
  • den Kindern Christenlehre und musikalischen Unterricht zu bieten,
  • Chor und Posaunen eine professionelle Leitung voranzustellen,
  • Instrumente, moderne Noten und Technik zur Verfügung zu stellen,
  • und so eine engagierte, gute und konstante Kirchenmusik zu bieten,
  • Gruppen und Kreise (Konfirmanden, Junge Gemeinde, Besuchsdienst etc.) eine moderne und ansprechende Ausstattung zur Verfügung zu stellen,
  • unsere Gebäude so zu unterhalten, dass es Freude macht, sich in ihnen zu versammeln.

Das alles ist in den vergangenen Jahren vielfältig geschehen und erlebbar geworden, so meinen wir.

Eine kleine Erläuterung zum Schluss:

MONATLICHE EINNAHMEN - WAS BEDEUTET DAS?

Einnahmen im Sinne des Gemeindekirchgeldgesetzes sind nicht nur Bruttolohn bzw. Bruttogehalt, sondern auch alle Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, Kapitalvermögen, Renten und aus sonstigen Einnahmen. Hierzu gehören auch Einnahmen z.B. aus BAföG, Arbeitslosengeld, Sozial-hilfe, Unterhaltsleistungen, Stipendien usw..

Bedenken sie: Das Kirchgeld verbleibt zu 100% in ihrer Gemeinde, d.h. jeder Euro Kirchgeld kommt direkt der kirchlichen Arbeit ihrer Gemeinde zu Gute.

Aus all diesen Gründen bitten wir Sie herzlich, uns neu oder auch treu weiterhin die Möglichkeit zu schenken, Ihre Gemeinde lebendig und attraktiv zu gestalten

  • mit IHREM KIRCHGELD

Ganz herzlichen Dank.

Ihr Gemeindekirchenrat

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Gedruckt am Do, 21.11.2024 | 13:59:57 Uhr, aus http://www.ev-kirche-reichenbach-meuselwitz.de
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